1.1
Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen unterliegen ausschließlich diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen soweit nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen zwischen den Parteien schriftlich getroffen wurden. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, die unseren Verkaufsbedingungen widersprechen, gelten nur insoweit, als wir ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
1.2
Der Kunde ist nicht berechtigt, seine vertraglichen Rechte ganz oder teilweise ohne unsere schriftliche Zustimmung auf Dritte zu übertragen.
1.3
Die Angebote sind freibleibend. Alle Bestellungen und Aufträge sowie alle Vertreterabschlüsse werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung verbindlich. Auf die Schriftform kann nur auf Grund schriftlicher Vereinbarung verzichtet werden.
1.4
Ergänzungen, mündliche Nebenabreden, Beschaffenheitsangaben, Garantien und nachträgliche Vertragsergänzungen haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Lieferer schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für Erklärungen unserer Angestellten und anderer Erfüllungsgehilfen.
2.1
Die Preise verstehen sich in Euro ab Lieferwerk ausschließlich Verpackung, Fracht, Transportrisiko, Porto und Wertsicherung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2.2
Sämtliche Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer, die der Besteller in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu entrichten hat.
2.3
Mit Ausnahme von Festpreisvereinbarungen sind die Preise freibleibend auf Grund von nicht vorherzusehenden Kostensteigerungen, zum Beispiel für, aber nicht beschränkt auf, Material bzw. Löhne. Demzufolge sind wir berechtigt, die Preise auch von bestätigten Aufträgen zu erhöhen.
3.1
Die Zahlungen sind, wenn nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu leisten. Für die Rechtzeitigkeit von Zahlungen ist maßgeblich der Zahlungseingang; bei Schecks und Wechseln der Einlösungstag.
3.2
Wechsel, deren Annahme wir uns vorbehalten und Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen. Bei der Entgegennahme von Wechseln übernehmen wir keine Haftung für rechtzeitige Vorlage und Protesterhebung. Wechselkosten (Steuer, Diskont, Provision und Inkassospesen) gehen zu Lasten des Kunden.
3.3
Wir sind berechtigt, ab Eintritt des Zahlungsverzugs – wenn der Besteller Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB) ist, ab dem Fälligkeitstag, Verzugszinsen in Höhe von 8 (bei Verbrauchern 5) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p. a. zu fordern, unbeschadet der Möglichkeit einen höheren, tatsächlichen Schaden geltend zu machen.
3.4
Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Kunden sind nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
3.5
Alle unsere Forderungen werden, unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel, sofort fällig im Falle des Zahlungsverzugs, Wechselprotests oder der Zahlungseinstellung des Kunden. In allen genannten Fällen sind wir auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und, wenn die Vorauszahlung oder Sicherheit nicht binnen zwei Wochen geleistet wird, ohne erneute Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
4.1
Soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, liefern wir ab Werk.
4.2
Lieferfristen gelten nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung als vereinbart. Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor eindeutiger Klärung aller Einzelheiten des Auftrages unter Beibringung etwa erforderlicher Bescheinigungen. Sie gelten mit der fristgerechten Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet werden kann.
4.3
Bei Fristen und Terminen, die in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich als fest bezeichnet sind, soll uns der Kunde zwei Wochen nach deren Ablauf eine angemessene Frist zur Lieferung/Leistung setzen. Erst mit Ablauf dieser Nachfrist geraten wir in Verzug.
4.4
Fristen und Termine verlängern sich unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Kunden um den Zeitraum, um den der Kunde seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt. Im Falle einer Pflichtverletzung durch uns haften wir für Schäden nur nach Maßgabe von Ziffer 8 dieser Bedingungen.
4.5
Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, wenn diese dem Kunden zumutbar sind.
4.6
Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag nach zweimaliger erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, es sei denn, dass das Hindernis nur vorübergehender Natur und die Verschiebung des Leistungstermins dem Kunden zumutbar ist.
4.7
Lieferverzug, der wegen höherer Gewalt oder auf Grund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – etwa, aber nicht ausschließlich, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen, weltweite Rohstoffknappheit – zustande kommt, befreit uns von der Einhaltung bestimmter vereinbarter Lieferfristen. Von dem Eintritt solcher Hindernisse hat der Lieferer dem Besteller unverzüglich Mitteilung zu machen.
5.
Versand, Gefahrübergang, Verpackung
5.1
Soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, erfolgen Versand und Transport auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist.
5.2
Wir sind berechtigt, im Auftrag und auf Kosten des Kunden eine angemessene Versicherung gegen Transportschäden, mindestens in Höhe des Rechnungswertes abzuschließen.
5.3
Verzögert sich die Versendung der Lieferung aus Gründen, die beim Kunden liegen, geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs mit Anzeige der Versandbereitschaft an den Kunden über. Uns entstehende Aufwendungen, wie etwa, aber nicht beschränkt auf, Lagerkosten, die nach Gefahrübergang entstehen trägt der Kunde. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
5.4
Die Verpackung wird jeweils in der Auftragsbestätigung festgelegt. Leihweise zur Verfügung gestellte Verpackung ist frachtfrei innerhalb von 4 Wochen an die Adresse des Lieferwerkes zurückzusenden; andernfalls wird sie dem Kunden berechnet.
5.5
Wir nehmen im Rahmen der uns aufgrund der Verpackungsverordnung obliegenden Pflichten Verpackungen zurück. Der Kunde kann Verpackungen in unserem Betrieb zu den üblichen Geschäftszeiten nach rechtzeitiger vorheriger Anmeldung zurückgeben, es sei denn, ihm ist eine andere Annahme-/Sammelstelle benannt worden. Die Verpackungen können auch bei der Lieferung zurückgegeben werden, es sei denn, dem Kunden ist eine andere Annahme-/Sammelstelle benannt worden. Zurückgenommen werden Verpackungen nur unmittelbar nach Auslieferung der Ware, bei Folgelieferungen nur nach rechtzeitiger vorheriger Mitteilung und Bereitstellung. Die Kosten des Transportes der gebrauchten Verpackungen trägt der Kunde. Ist eine benannte Annahme-/Sammelstelle weiter entfernt als unser Betrieb, so trägt der Kunde lediglich die Transportkosten, die für eine Entfernung bis zu unserem Betrieb entstehen würden. Die zurückgegebenen Verpackungen müssen sauber, frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlicher Verpackung sortiert sein. Andernfalls sind wir berechtigt, vom Kunden die bei der Entsorgung entstehenden Mehrkosten zu verlangen.
6.1
Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, aus dem der Lieferung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis.
6.2
Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware für den Käufer sorgfältig zu verwahren sowie in dem von einem Kaufmann zu verlangenden Rahmen auf eigene Kosten gegen Abhandenkommen und Beschädigung zu versichern. Er tritt seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen im Voraus hierdurch an uns ab. Auf Verlangen hat der Kunde alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der Vorbehaltsware zu geben.
6.3
Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Sachen durch den Kunden steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verwendeten Sachen zu.
6.4
Die Ermächtigung, über die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, erlischt, wenn der Kunde mit seinen Verpflichtungen in Verzug kommt, wenn er zahlungsunfähig wird, wenn gegen ihn ein gerichtliches Vergleichs-, Konkurs- oder ähnliches Verfahren beantragt oder eröffnet wird oder wenn und soweit zwischen dem Käufer und seinen Abnehmern ein Abtretungsverbot hinsichtlich der Kaufpreisforderung vereinbart ist.
6.5
Veräußert der Kunde die gelieferte Ware oder die verarbeitete Vorbehaltsware bestimmungsgemäß weiter, tritt er hiermit schon jetzt die aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns bis zur vollständigen Tilgung aller dessen Forderungen ab. Der Kunde ist zu einer Weiterveräußerung nur berechtigt und ermächtigt, wenn sichergestellt ist, dass die ihm daraus zustehenden Forderungen auf uns übergehen.
6.6
Der Kunde ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen ermächtigt. Wir sind zum Widerruf berechtigt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns nicht ordnungsgemäß nachkommt. Liegen die Voraussetzungen für die Ausübung des Widerrufsrechts vor, hat der Kunde auf unser Verlangen hin uns unverzüglich die abgetretenen Forderungen erforderlichen Angaben zu machen, uns die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Wir sind auch selbst zur Abtretungsanzeige an den Schuldner berechtigt.
6.7
Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als fünfzig (50) Prozent, sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
6.8
Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder sonstige Eingriffe Dritter hat der Kunde den Lieferer unverzüglich zu unterrichten.
6.9
Wenn wir den Eigentumsvorbehalt geltend machen, so gilt dies nur dann als Rücktritt vom Vertag, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Das Recht des Kunden, die Vorbehaltsware zu besitzen, erlischt, wenn er seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt.
6.10
Lässt das Recht des Landes, in das die Vorbehaltsware geliefert wird, den Eigentumsvorbehalt nicht zu, so können wir vom Kunden verlangen, andere gleichwertige Sicherheiten (etwa, aber nicht ausschließlich, Bürgschaften) zu bestellen. Der Kunde ist verpflichtet, bei allen Maßnahmen mitzuwirken, die zur Sicherung der Forderungen notwendig und rechtlich zulässig sind und uns unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Dritte Ansprüche geltend machen, die den Bestand der uns eingeräumten Sicherheiten gefährden.
7.1
Der Kunde hat das Produkt unverzüglich nach Eingang, insbesondere vor Verarbeitung, zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind uns innerhalb einer Woche nach Eingang des Produkts oder – wenn sich der Mangel erst später zeigt – innerhalb einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- oder Verarbeitung. Geschieht dies nicht, gilt das Produkt als genehmigt.
7.2
Bei berechtigter und fristgemäßer Mängelrüge beheben wir die Mängel im Wege der Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Nach- oder Ersatzlieferung; dabei tragen wir nur die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Kosten.
7.3
Der Kunde kann Rücktritt vom Vertrag oder Herabsetzung der Vergütung nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen, jedoch frühestens nach erfolglosem Ablauf von zwei vom Kunden gesetzten angemessenen Fristen zur Nacherfüllung, es sei denn die Fristsetzung zur Nacherfüllung ist nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich. Im Falle des Rücktritts haftet der Kunde bei Vorsatz und jeder Fahrlässigkeit für Verschlechterung, Untergang und nicht gezogene Nutzungen.
7.4
Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die in den Produktbeschreibungen, Spezifikationen und Typenblättern beschriebene Beschaffenheit. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen keine Beschaffenheitsangaben zu der Kaufsache dar.
7.5
Die Vereinbarung einer Garantie bedarf der Schriftform und ist als solche zu kennzeichnen. Die Erklärung muss den Inhalt der Garantie und die wesentlichen Angaben enthalten, die für die Inanspruchnahme der Garantie notwendig sind, insbesondere die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes.
7.6
Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie (Erklärung des Verkäufers, dass der Kaufgegenstand bei Gefahrübergang eine bestimmte Eigenschaft hat und dass der Verkäufer verschuldensunabhängig für alle Folgen Ihres Fehlens einstehen will) richten sich die Rechte des Kunden ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen, jedoch mit der Einschränkung gemäß Ziffer 8.1.
7.7
Ist der Kunde Kaufmann, ist er verpflichtet, Mängelrügen schriftlich oder per Fax zu erheben.
7.8
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate (24 Monate bei Verbrauchern). Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens wegen eines von uns zu vertretenden Mangels gerichtet oder auf unser vorsätzliches oder grobes Verschulden gestützt sind.
8.1
Im Falle einer Pflichtverletzung, bei mangelhafter Lieferung oder unerlaubter Handlung, haften wir auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz – vorbehaltlich weiterer vertraglicher oder gesetzlicher Haftungsvoraussetzungen – nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Jedoch ist unsere Haftung im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt.
8.2
Die Haftung für Produkte des Kunden, die dieser herstellt und in Verkehr bringt, wird ausdrücklich ausgeschlossen.
8.3
Für Verzögerungsschäden haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe von bis zu 5 % des mit uns vereinbarten Kaufpreises der Einzellieferung.
8.4
Die in 8.1 enthaltenen Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen gelten nicht im Fall des arglistigen Verschweigens eines Mangels, im Fall von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
8.5
Sämtliche Schadensersatzansprüche gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens in zwölf (12) Monaten (bei Verbrauchern vierundzwanzig [24] Monaten) seit Ablieferung der Sache an den Kunden, im Fall der deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen. Die Regelungen dieses Absatzes gelten nicht im Fall einer Haftung für Vorsatz oder falls das Gesetz eine andere Regelung zwingend vorschreibt.
8.6
Ist der Kunde ein Zwischenhändler für die an ihn gelieferte Sache und der Endabnehmer der Ware ein Verbraucher, gelten für die Verjährung eines etwaigen Rückgriffsanspruchs des Kunden gegen uns die gesetzlichen Bestimmungen.
9.1
Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.
9.2
Wir weisen darauf hin, dass wir personenbezogene Daten speichern, die mit unserer Geschäftsbeziehung zu ihnen zusammenhängen und diese Daten auch an mit uns in der Unternehmensgruppe verbundene Unternehmen übermitteln.
Wird über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet, ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt oder ein Insolvenzantrag mangels kostendeckenden Vermögens des Kunden abgewiesen, so berechtigt dies den Lieferer zum Rücktritt vom Vertrag.
11.1
Gerichtsstand ist, sofern der Kunde Kaufmann ist, der Sitz der German Horse Pellets Vertrieb GmbH & Co. KG Am Torney 2a, 23970 Wismar, Deutschland. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Sitz in Anspruch zu nehmen.
11.2
Für sämtliche Ansprüche und ihre Auslegung gilt Deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts und der Verweisungsvorschriften des Internationalen Privatrechts.
11.3
Handelsübliche Klauseln sind nach den jeweils gültigen Incoterms auszulegen.
11.4
Sollte eine Bestimmung dieser Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.
Stand: August 2015